Regelförderung für Jugendverbände und ehrenamtliches Engagement

Seit Jahren kämpfen ehrenamtlich organisierte Verbände und Vereine mit einer immer unsozialeren Förderpolitik. In weiten Bereichen werden Regelförderungen, da wo es sie gab, abgeschafft oder eklatant gekürzt. Dies passiert oft mit der Begründung, dass diese Förderungen so genannte „Freiwillige Leistungen“ seien. Diese so klassifizierten Ausgaben, ob nun auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene können somit je nach Belieben gekürzt oder gestrichen werden.

Bereits vor mehreren Jahren wurde dies im Auftrag des ABA-Fachverbandes Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V. in dem Rechtsgutachten durch Prof. Dr. Fieseler (Uni Kassel) »Kinder- und Jugendarbeit – Zur Rechtsverbindlichkeit der Leistungen nach dem SGB VIII in Zeiten „leerer Kassen“« (hier aufgegriffen vom „Zentralblatt für Jugendrecht 2003, Heft 5, S. 165 ff.“) untersucht. Dabei wurde festgestellt und gerügt, dass ein Großteil der als „Freiwillige Leistungen“ disqualifizierten Angebote im Kinder- und Jugendbereich nach ihrem Charakter eindeutig Regelleistungen sind, da das Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG – jetzt SGB VIII) sie eindeutig im Regelkatalog vorsieht und nicht als Kann-Leitung freigibt.

Seit dem hat sich die Situation aber, wie bereits in der Begleitdiskussion zu diesem Gutachten gemutmaßt, weiter verschärft!

Jugendverbände mit ihrem starken Ansatz der Selbstorganisation, des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements bewegen sich mittlerweile am Rande der Insolvenz. Ehemals als gesellschaftliche Aufgaben definierte Förderungen „der Zukunft unseres Landes“ – der Jugend – werden willkürlich auf private oder öffentlich-rechtliche Stiftungen verlagert, die keinem Verein oder Verband eine Rechtssicherheit auf Förderung garantieren.
Ein Wettlauf auf kurzfristige, projektierte Arbeit ist im vollen Gang. Dabei reiben sich die Jugendverbände bei immer kürzer werdenden Förderzeiträumen (2 Monate bis maximal 1 Jahr) von Förderung zu Förderung mehr auf.
Eine immer umfassendere Antragslyrik und die begleitende / anschließende Abrechnung und Auswertung ist von kleineren Vereinen und Verbänden kaum noch zu leisten.

Unsere Forderung: Wer die Selbstorganisation, das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen und damit den Einsatz für unsere Gesellschaft will, muss sich auch für eine nachhaltige, verlässliche Regelförderung in diesem Bereich aussprechen!

Denn: Ehrenamt bedeutet nicht, dass eine qualifizierte Leistung nun kostenlos erbracht wird. Ehrenamt braucht Hauptamt!

Diesem Thema widmet sich auch die jüngste „Genshagener Erklärung“. Dazu nimmt der Bundesjugendring wie folgt Stellung:

Der Deutsche Bundesjugendring begrüßt die Veröffentlichung der Genshagener Erklärung des Bündnis für Gemeinnützigkeit. Besonders erfreulich ist, dass die im Bündnis zusammengeschlossenen Dachverbände von Organisationen der Zivilgesellschaft sich für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Bürgerschaftliches Engagement engagieren. Diese ist auch ein Anliegen der Jugendverbände und Jugendringe, die im DBJR zusammengeschlossen sind. Die Genshagener Erklärung gibt in vielen Themenbereichen gute Impulse für die Gestaltung einer zukünftigen Engagementpolitik. In der Erklärung unterstreicht das Bündnis die wichtige Forderung nach einer zuverlässigen Infrastruktur als Basis für die Förderung von Engagement.

Die Frage eines Gesetzes zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements muss dabei aus Sicht des DBJR weiter diskutiert werden. Es gilt zu klären, ob ein Gesetz das geeignete Instrument ist, um das wichtige Ziel der langfristigen Förderung zu erreichen.

Der Deutsche Bundesjugendring sieht im Bündnis für Gemeinnützigkeit einen starken Partner bei der Weiterentwicklung des Politikfeldes „Bürgerschaftliches Engagement“. Er wird die bestehende Zusammenarbeit mit dem Bündnis intensivieren. In den Jugendverbänden und Jugendringen engagieren sich mehr als 5,5 Millionen junge Menschen ehrenamtlich. Der DBJR vertritt deren Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft.

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